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Fidya für das Fasten – Eine bedürftige Person pro Tag versorgenKaffarah

Fidya für das Fasten – Eine bedürftige Person pro Tag versorgen

Die Fidya für das Fasten ist nicht dasselbe wie die Kaffara und betrifft nicht automatisch jede Person, die im Ramadan nicht fastet. Zu den…

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Die Fidya für das Fasten ist nicht dasselbe wie die Kaffara und betrifft nicht automatisch jede Person, die im Ramadan nicht fastet. Zu den Fällen, für die in den islamischen Rechtsquellen eine Fidya genannt wird, gehören beispielsweise Menschen, die dauerhaft nicht fasten können, etwa aufgrund hohen Alters oder einer nicht heilbaren Erkrankung, entsprechend der jeweiligen religiösen Regelung.

In den entsprechenden Fällen wird für jeden nicht gefasteten Tag eine bedürftige Person mit Nahrung versorgt.

Hinweis: Bei der Höhe und konkreten Ausgestaltung der Fidya bestehen unterschiedliche fiqh-rechtliche Auffassungen. Asunya sollte daher einen einheitlichen, von der eigenen religiösen Beratung bestätigten Standard verwenden.

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