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Zakat & Sadaqa

Zakat al-Mal einfach erklärt: Wer zahlt wie viel?

Wer muss Zakat al-Mal zahlen, ab welchem Vermögen und wie viel? Nisab, 2,5 % und ein Rechenbeispiel, Schritt für Schritt erklärt.

Redaktion Asunya e.V.4 Min. Lesezeit

Zwei Hände halten einen Stoffbeutel mit Münzen und Geldscheinen
Inhalt dieses Artikels

Viele Muslime wissen, dass Zakat eine der fünf Säulen des Islam ist. Bei der konkreten Umsetzung wird es dann aber oft unklar: Muss ich in diesem Jahr überhaupt zahlen? Und wenn ja, wie viel genau? Dieser Beitrag beantwortet beide Fragen Schritt für Schritt, mit einem Rechenbeispiel am Ende.

Was ist Zakat al-Mal?

Zakat al-Mal („Zakat des Vermögens“) ist die jährliche Pflichtabgabe auf Vermögen, das eine bestimmte Schwelle übersteigt. Sie ist von der freiwilligen Spende (Sadaqa) zu unterscheiden und auch von der Zakat al-Fitr, die am Ende des Ramadan pro Person fällig wird. Zakat al-Mal betrifft dagegen das Vermögen als Ganzes und wird einmal pro Mondjahr berechnet.

Wer muss Zakat al-Mal zahlen?

Zakatpflichtig ist, wer folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt:

  • Muslim, volljährig und zurechnungsfähig ist,
  • ein Vermögen besitzt, das den Nisab (die Mindestschwelle, siehe unten) übersteigt,
  • und dieses Vermögen ununterbrochen ein volles Mondjahr lang über dem Nisab gehalten hat.

Wer nach Abzug seiner Schulden unter dem Nisab liegt, muss nichts zahlen.

Der Nisab: Ab wann wird Zakat fällig?

Der Nisab wird traditionell über den Gegenwert von 85 Gramm Gold oder 595 Gramm Silber bestimmt. Weil sich Gold- und Silberpreise täglich ändern, ist der Nisab in Euro kein fester Betrag, sondern muss zum Zeitpunkt der Berechnung aktuell ermittelt werden.

Zur Einordnung, Stand 20. September 2026: Bei einem Goldpreis von rund 122,50 € pro Gramm liegt der Gold-Nisab bei etwa 10.400 €. Bei einem Silberpreis von rund 1,86 € pro Gramm liegt der Silber-Nisab bei etwa 1.100 €. Beide Werte verschieben sich mit dem Marktpreis, weshalb Sie für Ihr eigenes Datum immer den aktuellen Kurs prüfen sollten.

Wichtig zu wissen: Die beiden Standards führen zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen, weil sich das historische Wertverhältnis von Gold zu Silber stark verschoben hat. In Deutschland legen die meisten Rechner (etwa von Islamic Relief oder der UNO-Flüchtlingshilfe) den Gold-Nisab zugrunde. Manche Gelehrte empfehlen den niedrigeren Silber-Nisab, weil dadurch mehr Vermögende zakatpflichtig werden und mehr Menschen in Not erreicht werden. Bei Unsicherheit lohnt sich die Rückfrage bei der eigenen Moscheegemeinde oder einem Gelehrten.

Wie viel Zakat muss ich zahlen?

Der Satz beträgt 2,5 Prozent des zakatpflichtigen Nettovermögens:

(Vermögen − Schulden) × 2,5 % = Zakat-Betrag

Fällig wird der Betrag, wenn ein volles Mondjahr vergangen ist, also 354 bis 355 Tage seit dem Zeitpunkt, an dem Ihr Vermögen erstmals den Nisab überschritten hat. Das ist ein individuelles Datum, kein fester Kalendertag für alle. Viele Muslime zahlen ihre Zakat trotzdem im Ramadan, weil gute Taten in diesem Monat als besonders belohnt gelten. Das ist aber eine Frage der persönlichen Präferenz, nicht der religiösen Pflicht.

Welche Vermögenswerte zählen, welche nicht?

Zakatpflichtig:

  • Bargeld, Bankguthaben, Ersparnisse
  • Aktien, Fonds und andere Kapitalanlagen
  • Gold und Silber als Barren oder Münzen
  • Handelswaren und Warenbestand in einem Geschäft

Nicht zakatpflichtig:

  • Selbst genutzte Immobilie
  • Alltagsgegenstände, Möbel, Fahrzeug zur privaten Nutzung
  • Betriebsausstattung, die für die eigene Arbeit gebraucht wird (z. B. Praxis- oder Werkzeugausrüstung)

Bei Schmuck, den Sie selbst tragen, fragen Sie am besten Ihre Moscheegemeinde oder einen Gelehrten.

Rechenbeispiel

Nehmen wir an, Sie haben 15.000 € Ersparnisse auf dem Konto und 3.000 € offene Kreditschulden.

SchrittBetrag
Ersparnisse15.000 €
abzüglich Kreditschulden− 3.000 €
Nettovermögen12.000 €
Zakat (2,5 %)300 €

12.000 € liegen über dem aktuellen Gold-Nisab von rund 10.400 €, Sie sind also zakatpflichtig. Ihre Zakat beträgt 300 €.

Wohin fließt Ihre Zakat?

Der Koran nennt in Sure 9, Vers 60 acht Empfängergruppen, unter anderem Arme, Bedürftige und Menschen in Not. Bei Asunya fließen Zakat-Spenden in unsere Nothilfe, zum Beispiel in Gaza: Brot aus einer Bäckerei vor Ort, warme Mahlzeiten und Trinkwasser für vertriebene Familien. Die Fotos stammen aus diesen Projekten im Jahr 2026.

Ein Helfer in Warnweste formt Teig an einer Brotmaschine, daneben ein Banner von Asunya zum Brotprojekt 2026 in Gaza.
Brotprojekt in Gaza. In einer Bäckerei vor Ort backen Helfer Brot für vertriebene Familien.
Ein Helfer in Warnweste übergibt einer Frau vor ihrem Zelt eine Tüte Brot.
Brot bis ans Zelt. Helfer bringen das Brot direkt zu den Familien in den Zeltlagern.
Viele Schalen mit Reis und Hähnchen stehen auf einem Tisch, daneben ein Banner von Asunya zum Mahlzeitenprojekt 2026 in Gaza.
Warme Mahlzeiten. Gekochte Mahlzeiten mit Reis und Hähnchen werden an Familien ausgegeben.
Familien stehen mit einer langen Reihe von Wasserkanistern vor einem Tankwagen mit einem Banner von Asunya zum Wasserprojekt in Gaza.
Trinkwasser per Tankwagen. Ein Tankwagen füllt die Wasserkanister der Familien.

Über unseren Zakat-Rechner können Sie Ihren Betrag direkt eingeben und spenden. Die einzelnen Projekte finden Sie unter Nothilfe Gaza und Trinkwasserversorgung.

Fazit

Zakat al-Mal ist keine pauschale Spende, sondern eine klar berechenbare Pflicht: Nisab prüfen, ein Mondjahr abwarten, 2,5 % des Nettovermögens berechnen. Die genauen Zahlen hängen vom aktuellen Gold- oder Silberpreis ab, deshalb lohnt sich vor der Zahlung immer ein kurzer Check der aktuellen Kurse. Bei komplexeren Fällen (Geschäftsvermögen, gemischte Anlagen, Schmuck) hilft die Rücksprache mit einem Gelehrten oder Ihrer Moscheegemeinde.

Häufige Fragen

Muss ich Zakat auf Schmuck zahlen, den ich täglich trage?

Bei Schmuck, den Sie selbst tragen, fragen Sie am besten Ihre Moscheegemeinde oder einen Gelehrten. Gold und Silber als Barren oder Münzen zählen in jedem Fall zum zakatpflichtigen Vermögen.

Was passiert, wenn mein Vermögen zwischenzeitlich unter den Nisab fällt?

Zakat wird fällig, wenn Ihr Vermögen ein volles Mondjahr lang ununterbrochen über dem Nisab liegt. Fällt es zwischenzeitlich darunter, beginnt die Jahresfrist von vorn, sobald es den Nisab wieder überschreitet.

Zählt mein Gehalt zum zakatpflichtigen Vermögen?

Laufendes Gehalt allein ist nicht zakatpflichtig. Zakatpflichtig wird der Teil, den Sie tatsächlich ansparen und der am Stichtag noch als Bargeld oder Bankguthaben vorhanden ist.

Ist Zakat al-Mal dasselbe wie Zakat al-Fitr?

Nein. Zakat al-Fitr ist eine feste, kleinere Abgabe pro Person, die am Ende des Ramadan fällig wird. Zakat al-Mal betrifft dagegen Ihr gesamtes Vermögen und wird einmal pro Mondjahr berechnet, unabhängig vom Ramadan.

Kann ich Zakat auch in Raten zahlen?

Ja. Sobald der Betrag berechnet ist, können Sie ihn in Teilbeträgen zahlen, solange die gesamte Summe zeitnah beglichen wird. Wichtig ist, dass die Berechnung zum fälligen Stichtag korrekt erfolgt.

Quellen

  1. Islamic Relief Deutschland: Zakat (abgerufen am 20. September 2026)
  2. AmalQ: Zakat Nisab 2026 (abgerufen am 20. September 2026)
  3. UNO-Flüchtlingshilfe: Zakat-Rechner (abgerufen am 20. September 2026)

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